Steuertermine für die Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Wasser-/Abwasserabrechnungen
Bitte beachten Sie, dass Hundesteuerbescheide sowie Grundsteuerbescheide nicht jedes Jahr erneut versendet werden. Der letzte Bescheid gilt solange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird. Sollten sich keine Änderungen ergeben, erhalten Sie daher ab dem Veranlagungsjahr 2022 keinen separaten Bescheid mit Zahlungsaufforderung mehr. Die zu entrichtenden Beträge sind dem letzten Bescheid zu entnehmen und die diesjährigen Zahlungstermine sind unten nochmals aufgeführt.
Die erste Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer muss zum 15.02.2022 auf dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben werden, Abschlag und erste Rate beim Wasser sind am 28.02.20222 fällig. Bitte achten Sie auf die Angabe des korrekten Kassenzeichens bei der Überweisung, bitte Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch Ihre eingerichteten Daueraufträge.
Bei Kunden, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse eine Abbuchung vom angegebenen Girokonto. Falls gewünscht und noch nicht geschehen, können Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese kann auf der Homepage der Gemeinde Rainau www.rainau.de oder unter sepa.rainau.eu
Übersicht der Abbuchungstermine bzw. Zahltermine für das Jahr 2022:
Fälligkeitstermine über die Grundsteuer A und B soiwie Gewerbesteuer:
- 15.02.2022
- 15.05.2022
- 15.08.2022
- 15.11.2022
Fälligkeitstermine Jahreszahler Grundsteuer A und B
- 15.07.2022
Fälligkeitstermine über Wasser-/ Abwassergebühren:
- 28.02.2022
- 30.04.2022
- 30.06.2022
- 30.08.2022
- 30.10.2022
- 30.12.2022
Fäligkeitstermin über die Hundesteuer:
- 15.02.2022
Hinweis für Wasser/ Abwasser/ Niederschlagswasser:
Ein Guthaben aus der Abrechnung 2021 kann mit dem ersten Abschlag verrechnet werden. Eine Restforderung ist zu überweisen bzw. wird abgebucht, eine verbleibende Gutschrift bei bekanntem Bankkonto erstattet.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindekämmerei gerne zur Verfügung.
gez.
Gemeindekämmerei